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Urlaubspflege / Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

pflege6Pflegende Angehörige haben - z. B. aus Urlaubs- bzw. Krankheitsgründen -die Möglichkeit, die pflege-bedürftige Person für max. 4 Wochen in die Hände eines professionellen Pflegedienstes zu geben. Die Kosten der Pflege werden bis zu einer Höhe von 1.510,- € von der Pflegekasse im Rahmen der sog. Ersatzpflege nach § 39 SGB XI  (wird auch als Verhinderungspflege oder Urlaubspflege bezeichnet) übernommen, wenn der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat und mindestens 6 Monate von den Angehörigen gepflegt wurde.

Die Urlaubspflege im "Waldhaus - seniorengerechtes Wohnen" umfasst neben der Pflege auch die Betreuung und Verpflegung.


 

Service, Verpflegung und Miete im Waldhaus

pflege9Die Serviceleistung im Waldhaus beinhaltet:

  • Pflegeberatung
  • Nachtdienst
  • Freizeitangebote
  • Veranstaltungen
  • Nutzung der Aufenthaltsraumes

Servicepauschale: 15,- €/Tag

Die Verpflegung im Waldhaus beinhaltet:

  • Frühstück
  • Mittagessen
  • Kaffee und Kuchen oder Gebäck
  • Abendbrot
  • alkoholfreie Getränke

Die Verpflegungsleistungen werden von unserm Kooperationspartner BMV-Menuedienst erbracht und abgerechnet, die Verpflegungskosten betragen: 7,10 €/Tag bei Vollverpflegung. Wenn Sie eine Teilverpflegung wählen, reduzieren sich die Kosten entsprechend. Auf Anfrage können wir Ihnen ein Angebot des BMV-Menüdienst vermitteln.

Mietkosten im Waldhaus

Für die Dauer Ihres Aufenthaltes mieten Sie ein Appartement Ihrer Wahl bei unserem Kooperationspartner / Vermieter, der DKB-Wohnen. Der Mietpreis richtet sich nach Größe des Appartements und Dauer Ihres Aufenthaltes, für Kurzaufenthalte bei ca. 30 - 35 € pro Tag, bei Anmietungen länger als 14 Tage senken sich die Kosten bis zur ortsüblichen Miete. Auf Anfrage können wir Ihnen ein Angebot des Vermieters vermitteln.

Die Kosten für Miete, Verpflegung und Service müssen privat übernommen werden.