Pflegeleistungen
Urlaubspflege / Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Pflegende Angehörige haben - z. B. aus Urlaubs- bzw. Krankheitsgründen -die Möglichkeit, die pflege-bedürftige Person für max. 4 Wochen in die Hände eines professionellen Pflegedienstes zu geben. Die Kosten der Pflege werden bis zu einer Höhe von 1.510,- € von der Pflegekasse im Rahmen der sog. Ersatzpflege nach § 39 SGB XI (wird auch als Verhinderungspflege oder Urlaubspflege bezeichnet) übernommen, wenn der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat und mindestens 6 Monate von den Angehörigen gepflegt wurde.
Die Urlaubspflege im "Waldhaus - seniorengerechtes Wohnen" umfasst neben der Pflege auch die Betreuung und Verpflegung.
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