Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind nach § 37, Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (Soziale Pflegeversicherung – SGB XI) verpflichtet, einen Beratungseinsatz von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Der Beratungseinsatz unseres Pflegedienstes beinhaltet eine umfassende Pflegeberatung durch unsere Fachkräfte.

Hierbei geht es darum, die Pflegesituation zu besprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Erleichterung bzw. Verbesserung der häuslichen Pflege beitragen (z.B. Hilfsmittel, Wohnraumanspassung, Pflegekurs). Bei der Pflegestufe I und II müssen diese Beratungseinsätze mindestens einmal halbjährlich und bei der Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden.

Der Pflegedienst erstellt darüber hinaus ein Zertifikat, welches an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Die Kosten für unseren Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.